Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB`s

Boot-Yachtschule-RiKo GmbH
In der Ewigkeit 1

65462 Ginsheim-Gustavsburg

Telefon: +491726814737

info@boot-yachtschule-ginsheim.de

Steuernummer:021 229 10113

  1. Geltungsbereich

1.1   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Boot-Yachtschule-RiKo Gmbh -Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.

1.2   Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

  1. Vertragsgegenstand

2.1   Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Diese können von maximal  10 Teilnehmern besucht werden.

Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2   Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:

                 Insbesondere wird vereinbart:

  1. Teilnehmervoraussetzung für die  Praxisfahrstunden
    Der Teilnehmer erklärt, dass er in der Lage ist, mindestens 10 Minuten im freien Wasser schwimmen zu können und an keinen ansteckenden Leiden erkrankt ist.
  2. Den Anweisungen des Schiffsführers/Schiffsführerin
    ist folge zu leisten.

                       Zuwiderhandlung führt zum Abbruch der
Fahrstunde.

  1. Zustande kommen des Vertrages

3.1   Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem
Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

3.2   Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

3.3   Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem
Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% der Kursgebühr für gegenstandslos erklärt werden.

3.4   Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs,
schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5   Der Veranstalter behält sich vor, bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen
bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf
diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.6   Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

3.7   Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.

  1. Vertragsdauer und Vergütung

4.1   Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2   Zahlungsmodalitäten:
Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der
aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

                 Der Teilnehmer kann per

                 X       Kreditkarte

                 X       Überweisung (Rechnung)

                 X       Pay Pal

                  X      Barzahlung

                 seiner Zahlungspflicht nachkommen.

4.3   Sämtliche Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.4   Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5   Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.

  1. Leistungsumfangund nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1   Der Leistungsumfangrichtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2   Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

        Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.

  1. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1   Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter
vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines
geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.2   Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3   Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.

6.5   Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.6   Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.7   Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.9   Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

  1. Verschwiegenheitspflicht

        Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des
Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

  1. Haftung

8.1   Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt
verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die
leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

8.2   Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den
Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

ALLGEMEINE ZAHLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

– B2C –

  • 1    Allgemeines

1.1   Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages.

1.2   Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem uns und dem Kunden individuell vereinbart wurden.

  • 2    Angebote und Aufträge

        Unsere Angebote sind zunächst frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns dar. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform (also auch per E-Mail) oder die Auslieferung der Ware zustande.

  • 3    Preise

3.1   Beim Versand bzw. Lieferung verstehen sich Preise – sofern nichts anderes vereinbart wurde – zuzüglich der Kosten für Verpackung, Transport und Frachtversicherung, entsprechend vertraglicher Vereinbarung. Alle Preise sind inklusive der in Deutschland gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben.

3.2   Wir übernehmen für Druck- oder Übertragungsfehler bei der Preisauszeichnung keine Haftung.

  • 4    Eigentumsvorbehalt

4.1   Bis zum Ausgleich der Kaufpreisforderung behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache vor.

4.2   Dementsprechend dürfen gelieferte Gegenstände ohne unsere Zustimmung nicht verändert oder veräußert werden.

  • 5    Lieferzeit

5.1   Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung eines Produktes lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte sind. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar, außer wenn diese ausdrücklich als verbindlicher Termin bezeichnet sind oder als verbindliche Termine vereinbart wurden. Sofern wir während der Bearbeitung Ihrer Bestellung feststellen, dass von Ihnen bestellte Produkte nicht verfügbar sind, werden Sie darüber gesondert per informieren. Falls wir ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, sind wir Ihnen gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall werden Sie unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Ihre gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt.

                 Soweit eine Lieferung an Sie nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch Ihre Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang passt oder weil Sie nicht unter der von Ihnen angegebenen Lieferadresse angetroffen werden, obwohl der Lieferzeitpunkt Ihnen mit angemessener Frist angekündigt wurde, tragen Sie die Kosten für die erfolglose Anlieferung.

  • 6    Versand

6.1   Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware – auch beim Versendungskauf – geht erst mit der Übergabe der Kaufsache an den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer sich in Annahmeverzug befinden.

6.2   Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.

  • 7    Zahlung, Verzug

7.1   Preise sind nach Vertragsschluss, entsprechend vertraglicher Vereinbarung, spätestens aber bei Bereitstellung der Ware fällig und ohne Abzug zu bezahlen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere im Falle des Verzugs §§286 und 288 BGB.

7.2   Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  • 8    Gewährleistung/ Sachmängelhaftung

8.1   Es geltend die gesetzlichen Bestimmungen, sofern nichts anderes vereinbart wird.

8.2   Die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Sachmängeln beträgt für Verbraucher zwei Jahre und beginnt mit der Übergabe der Kaufsache.

8.3   Für gebrauchte Gegenstände beträgt die Verjährungsfrist 12 Monate ab Lieferung der Ware.

8.4   Zeigt sich an der Ware ein Sachmangel, so hat der Käufer nach seiner Wahl ein Recht auf Nacherfüllung (Nachlieferung oder Nachbesserung). Uns steht gem. §440 BGB in der Regel das Recht zur zweimaligen Nacherfüllung zu, wenn sich nicht insbesondere aus der Art des Kaufgegenstandes oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

                 Dem Käufer stehen Gewährleistungsrechte nur zu, soweit die Kaufsache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.

8.5   Sind wir zur Nacherfüllung gemäß der gesetzlichen Vorschriften nicht in der Lage oder verzögert sich diese über vom Käufer zu setzende angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln der Kaufsache ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Ein solcher Mangel berechtigt nur zur Minderung.

8.6   Im Falle der Nachlieferung oder des Rücktritts hat der Käufer eine Nutzungsentschädigung für die Zeit der Nutzung des Kaufgegenstandes entsprechend § 346 BGB zu leisten.

  • 9    Schadensersatz

9.1   Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haften wir in demselben Umfang.

9.2   Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

  • 10  Datenschutz, Erfüllungsort und Sonstiges

10.1 Der Käufer ist einverstanden, dass die zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung notwendigen Daten von uns gespeichert werden. Wir versichern die Verwendung der Daten nur im eigenen Hause und schließen die Weitergabe an unberechtigte Dritte aus.

10.2    Erfüllungsort für die Verpflichtung ist unser Geschäftssitz, sofern sich nicht aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag Abweichendes ergibt.